Berufsuntergruppe 1
INTERNATIONALE STANDARDKLASSIFIKATION DER BERUFE
Fassung für Zwecke der europäischen Gemeinschaften - ISCO-88 (COM) - (DEUTSCHE ÜBERSETZUNG)
Schlüsselverzeichnis
Den Vereinbarungen der ISCO-88 entsprechend steht ein Einsteller für eine Berufshauptgruppe, ein Zweisteller für eine Berufsgruppe, ein Dreisteller für eine Berufsuntergruppe und ein Viersteller für eine Berufsgattung. Wo Berufshaupt-, Berufs- oder Berufsuntergruppen nicht untergliedert sind, kann eine entsprechende 2-, 3- oder 4-stellige Gliederungskategorie durch das Anhängen von Nullen geschaffen werden.
Berufskategorien, die den Zusatz "anderweitig nicht genannt" enthalten, sind besonderen Berufen vorbehalten, die nicht anderen spezifischen Kategorien der Klassifikation zugeordnet wurden. Gliederungseinheiten, die den Zusatz "ohne nähere Angaben" enthalten, sind solchen Berufen vorbehalten, die für die Einordnung in eine spezifische Gliederungskategorie nicht hinreichend genau definiert sind.
Soweit möglich folgt das System der Numerierung dem der ISCO-88. Erläuterungen wurden eingefügt, um diejenigen Teile der Klassifikation zu kennzeichnen, die nicht unwesentlich von der ISCO-88 abweichen.
ANGEHÖRIGE GESETZGEBENDER KÖRPERSCHAFTEN, LEITENDE VERWALTUNGSBEDIENSTETE UND FÜHRUNGSKRÄFTE IN DER PRIVATWIRTSCHAFT
11 Angehörige gesetzgebender Körperschaften und leitende Verwaltungsbedienstete 111 Angehörige gesetzgebender Körperschaften und leitende Verwaltungsbedienstete 1110 Angehörige gesetzgebender Körperschaften und leitende Verwaltungsbe- dienstete 114 Leitende Bedienstete von Interessenorganisationen1 1141 Leitende Bedienstete politischer Parteien 1142 Leitende Bedienstete von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- sowie anderen Wirt- schaftsverbänden 1143 Leitende Bedienstete humanitärer und anderer Interessenorganisationen
Erläuterungen:
Die leitenden Verwaltungsbediensteten in Berufsuntergruppe 111 (Angehörige gesetzgebender Körperschaften und leitende Verwaltungsdienste) sollten beschränkt sein auf Angehörige des öffentlichen Dienstes, welche die relativ begrenzte Anzahl von gehobenen Leitungspositionen innerhalb des öffentlichen Dienstes auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene innehaben. Diejenigen, die Industrieunternehmen im Staatseigentum oder unter staatlicher Aufsicht, öffentliche Versorgungsbetriebe usw. leiten, sollten den Berufsuntergruppen 121 (Direktoren und Hauptgeschäftsführer), 122 (Produktions- und Operationsleiter) bzw. 123 (Sonstige Fachbereichsleiter) entsprechend zugeordnet werden. Beispiele für Berufsbezeichnungen der Berufsuntergruppe 111 sind:
1. Wenn eine Unterscheidung der leitenden Bediensteten von Interessenorganisationen anhand der politischen, wirtschaftlichen oder humanitären Ziele der betreffenden Organisation nicht möglich ist, so sollte die Zuordnung zu einer Berufsgattung 1140 (Leitende Bedienstete von Interessenorganisationen ohne nähere Angaben) erfolgen.
12 Geschäftsleiter und Geschäftsbereichsleiter in großen Unternehmen1 121 Direktoren und Hauptgeschäftsführer2 1210 Direktoren und Hauptgeschäftsführer 122 Produktions- und Operationsleiter3 1221 Produktions- und Operationsleiter in der Landwirtschaft, Jagd, Forstwirtschaft und Fischerei 1222 Produktions- und Operationsleiter im verarbeitenden Gewerbe 1223 Produktions- und Operationsleiter im Baugewerbe 1224 Produktions- und Operationsleiter im Groß- und Einzelhandel 1225 Produktions- und Operationsleiter in Restaurants und Hotels 1226 Produktions- und Operationsleiter im Transportwesen, in der Lagerbewirtschaftung und Nachrichtenübermittlung 1227 Produktions- und Operationsleiter in gewerblichen Dienst- leistungsunternehmen 1228 Produktions- und Operationsleiter in Körperpflege-, Pflege-, Reinigungs- und verwandten Dienstleistungsunternehmen 1229 Produktions- und Operationsleiter, anderweitig nicht genannt 123 Sonstige Fachbereichsleiter4 1231 Finanzdirektoren und Verwaltungsleiter 1232 Personalleiter und Sozialdirektoren 1233 Verkaufs- und Absatzleiter 1234 Werbeleiter und Leiter der Öffentlichkeitsarbeit 1235 Leiter des Einkaufs und der Materialwirtschaft 1236 Leiter der EDV 1237 Forschungs- und Entwicklungsleiter 1239 Sonstige Fachbereichsleiter, anderweitig nicht genannt
Erläuterungen:
1. Folgendes sollte beachtet werden: In Fällen, wo nur die Information "Leiter von Unternehmen oder Organisationen mit 10 oder mehr Beschäftigten" verfügbar ist, sollte die Zuordnung zu einer Berufsgattung 1200 (Geschäftsleiter und Geschäftsbereichsleiter in großen Unternehmen ohne nähere Angaben) erfolgen.
2. Diese Gruppe soll Personen umfassen, die - als Direktoren oder Hauptgeschäftsführer - Unternehmen oder Organisationen mit 10 oder mehr Beschäftigten leiten.
3. Diese Gruppe soll Personen umfassen, die ihren Angaben nach auf die Leitung der Bereiche Produktion und/oder Operation in Unternehmen oder Organisationen mit 10 oder mehr Beschäftigten spezialisiert sind. Zusätzliche Informationen über den Wirtschaftszweig können verwendet werden, um den Beruf den Berufsgattungen 1221 - 1229 zuzuordnen. Falls zusätzliche Informationen über den Wirtschaftszweig fehlen, sollte die Zuordnung zu einer Berufsgattung 1220 (Produktions- und Operationsleiter ohne nähere Angaben) erfolgen.
4. Diese Gruppe sollte auf Personen beschränkt werden, die ihren Angaben nach Leistungsfunktionen in Unternehmen oder Organisationen mit 10 oder mehr Beschäftigen wahrnehmen, die aber nicht produktions- oder operationsbezogen sind. Die Berufsgattung 1239 (Sonstige Fachbereichsleiter, anderweitig nicht genannt) ist leitenden Berufen in Unternehmen oder Organisationen mit 10 oder mehr Beschäftigten vorbehalten, die eine nicht-produktionsbezogene/nicht-operationsbezogene fachliche Leitungsfunktion wahrnehmen, die jedoch nicht durch die Berufsgattungen 1231 - 1237 abgedeckt wird.
13 Leiter kleiner Unternehmen1 131 Leiter kleiner Unternehmen 1311 Leiter kleiner Unternehmen in der Landwirtschaft, Jagd, Forst- wirtschaft und Fischerei2 1312 Leiter kleiner Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe 1313 Leiter kleiner Unternehmen im Baugewerbe 1314 Leiter kleiner Unternehmen im Groß- und Einzelhandel 1315 Leiter kleiner Unternehmen von Restaurants und Hotels 1316 Leiter kleiner Unternehmen im Transportwesen, in der Lagerei und Nachrichtenübermittlung 1317 Leiter von kleinen gewerblichen Dienstleistungsunternehmen 1318 Leiter von kleinen Körperpflege-, Pflege-, Reinigungs- und verwandten Dienstleistungsunternehmen 1319 Leiter kleiner Unternehmen, anderweitig nicht genannt
Erläuterungen:
Diese Gruppe soll Personen umfassen, die kleine Unternehmen oder Organisationen mit 0 - 9 Beschäftigten im eigenen Namen oder für den Eigentümer leiten und möglicherweise von Arbeitskräften ohne Leitungsfunktion unterstützt werden. Beschäftigte ohne Leitungsaufgaben sollten ihren spezifischen Angaben entsprechend klassifiziert werden.
1. Folgendes ist zu beachten: In Fällen, wo nur die Information "Leiter von Unternehmen oder Organisation mit 0 - 9 Beschäftigten" verfügbar ist, sollte die Zuordnung zu einer Berufsgattung 1300 (Leiter kleiner Unternehmen ohne nähere Angaben) erfolgen.
2. Berufsgattung 1311 (Leiter kleiner Unternehmen in der Landwirtschaft, Jagd, Forstwirtschaft und Fischerei) sollte Personen vorbehalten sein, die ihren Angaben nach Leitungstätigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft, Jagd, Forstwirtschaft und Fischerei verfügen, und zwar in Organisationen mit 0 - 9 Beschäftigten. Personen, die sich selbst lediglich als "Landwirt", "Jäger", "Förster" oder "Fischer" bezeichnen, würden der Berufshauptgruppe 6 (Fachkräfte in der Landwirtschaft und Fischerei) zugeordnet.