Berufsuntergruppe 3
31 Technische Fachkräfte 311 Material- und ingenieurtechnische Fachkräfte 3111 Chemo- und Physikotechniker 3112 Bautechniker 3113 Elektrotechniker 3114 Elektronik- und Fernmeldetechniker 3115 Maschinenbautechniker 3116 Chemiebetriebs- und Verfahrenstechniker 3117 Bergbau-, Hüttentechniker 3118 Technische Zeichner 3119 Material- und ingenieurtechnische Fachkräfte, anderweitig nicht genannt 312 Datenverarbeitungsfachkräfte1,2 3121 Datenverarbeitungsassistenten 3122 EDV-Operateure 3123 Roboterkontrolleure und -programmierer 313 Bediener optischer und elektronischer Anlagen 3131 Photographen und Bediener von Bild- und Tonaufzeichnungsanlagen 3132 Fernseh-, Rundfunk- und Fernmeldeanlagenbediener 3133 Bediener medizinischer Geräte 3139 Bediener optischer und elektronischer Anlagen, anderweitig nicht genannt 314 Schiffs-, Flugzeugführer und verwandte Berufe 3141 Schiffsmaschinisten 3142 Schiffsführer und Lotsen 3143 Flugzeugführer und verwandte Berufe 3144 Flugverkehrslotsen 3145 Flugsicherungstechniker 315 Sicherheits- und Qualitätskontrolleure 3151 Bau-, Brandschutz-, Brandinspektoren 3152 Gesundheits-, Umweltschutzinspektoren und Qualitätskontrolleure
Erläuterungen:
Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe verrichten meistens technische und verwandte Aufgaben in Verbindung mit Forschungsarbeiten und der Anwendung von natur- und geisteswissenschaftlichen Konzepten und operationalen Methoden sowie staatlichen oder gewerblichen Vorschriften; außerdem unterrichten sie auf bestimmten Bildungsebenen. Die meisten Berufe in dieser Gruppe erfordern Qualifikationen auf dem dritten ISCO-level (Ausbildung, die im Alter von 17 oder 18 Jahren beginnt und zu einem Abschluß führt, der einem ersten Universitätsabschluß nicht gleichwertig ist) (ILO, 1990, S. 3,85).
1. Wenn die Berufsbezeichnung und damit verbundene Informationen über die Tätigkeiten keine klare Abgrenzung erlauben, können zusätzliche Informationen über das Niveau der entsprechenden Qualifikationen oder eine Beschreibung der Aufgaben herangezogen werden, um Berufe entweder der Berufsuntergruppe 312 (Datenverarbeitungsfachkräfte) oder der Berufsuntergruppe 213 (Informatiker) zuordnen zu können
2. Die Berufsgattungen 3121, 3122 und 3123 können zusammengefaßt und alsC Berufsgattung 3120 (Datenverarbeitungsfachkräfte ohne nähere Angaben) bezeichnet werden.32 Biowissenschaftliche und Gesundheitsfachkräfte 321 Biotechniker und verwandte Berufe 3211 Biotechniker 3212 Agrar- und Forstwirtschaftstechniker 3213 Land- und forstwirtschaftliche Berater 322 Medizinische Fachberufe (ohne Krankenpflege) 3221 Medizinische Assistenten 3222 Hygiene-, Gesundheitsaufsichts- und Umweltschutzbeamte1 3223 Diätassistenten und Ernährungsberater 3224 Augenoptiker 3225 Zahnmedizinische Assistenten 3226 Physiotherapeuten und verwandte Berufe 3227 Veterinärmedizinische Assistenten 3228 Pharmazeutische Assistenten 3229 Medizinische Fachberufe (ohne Krankenpflege), anderweitig nicht genannt 323 Nicht-wissenschaftliche Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte2 3231 Nicht-wissenschaftliche Krankenschwestern/-pfleger 3232 Nicht-wissenschaftliche Hebammen/Geburtshelfer
Erläuterungen:
1) Nur Änderung der Bezeichnung. 2) Siehe Hinweise zu Berufsuntergruppe 223 (Wissenschaftliche Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte) Bitte beachten: ISCO-88 Berufsuntergruppe 324 (Heilpraktiker, Geistheiler und Gesundbeter) wird nicht verwendet. Solche Berufe werden (soweit in einer nationalen Berufssystematik gesondert ausgewiesen) der Berufsgattung 3229 (Medizinische Fachberufe, anderweitig nicht genannt) zugeordnet.
33 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte 331 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Primarbereiches 3310 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Primarbereiches 332 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Vorschulbereiches 3320 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Vorschulbereiches 333 Nicht-wissenschaftliche Sonderschullehrkräfte 3330 Nicht-wissenschaftliche Sonderschullehrkräfte 334 Sonstige nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte 3340 Sonstige nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte
Erläuterungen:
Siehe Hinweise zu Berufsgruppe 23 (Wissenschaftliche Lehrkräfte).
34 Sonstige Fachkräfte (mittlere Qualifikationsebene) 341 Finanz- und Verkaufsfachkräfte 3411 Effektenhändler, -makler und Finanzmakler 3412 Versicherungsvertreter 3413 Immobilienmakler 3414 Reiseberater und -veranstalter 3415 Technische und kaufmännische Handelsvertreter 3416 Einkäufer 3417 Schätzer und Versteigerer 3419 Finanz- und Verkaufsfachkräfte, anderweitig nicht genannt 342 Vermittler gewerblicher Dienstleistungen und Handelsmakler 3421 Handelsmakler 3422 Vermittler von Abrechnungs- und Speditionsdienstleistungen 3423 Arbeits- und Personalvermittler 3429 Vermittler gewerblicher Dienstleistungen und Handelsmakler, anderweitig nicht genannt 343 Verwaltungsfachkräfte 3431 Verwaltungssekretäre und verwandte Fachkräfte1 3432 Fachkräfte für Rechts- und verwandte Angelegenheiten 3433 Buchhalter 3434 Statistische, mathematische und verwandte Fachkräfte
Erläuterungen:
Sonstige Fachkräfte (mittlere Qualifikationsebene) verrichten technische Aufgaben in Verbindung mit der praktischen Anwendung von Fachkenntnissen auf folgenden Gebieten: Finanz- und Absatzwesen, kaufmännische Verwaltung, Buchhaltung; Dienstleistungen auf rechtlichem, statistischem und anderen Gebieten; Aktivitäten der öffentlichen Verwaltung wie Zoll, Steuern, Fürsorge, Arbeitsvermittlung, Lizenzerteilung, Polizei; Sozialarbeit, Unterhaltung, Sport und Religion (ILO, 1990, S. 113). 1. Diese Berufsgattung besteht aus Berufen, die das wissenschaftliche und/oder Leitungspersonal in administrativer Funktion unterstützen. Der Umfang von Aufgaben und Verantwortung wird ausgedehnter sein als derjenige, der den Tätigkeiten in Berufsgattung 4115 (Sekretärinnen) zugeschrieben ist). In dieser Berufsgattung sollten Fachberufe des öffentlichen Dienstes enthalten sein, die keine spezialisierten Berufe des öffentlichen Dienstes sind (z.B. Zoll-, Steuer-, Sozialverwaltungsbeamte und Beamte im Lizenzwesen - diese würden Berufsuntergruppe 344 zugeordnet), die jedoch vornehmlich Verwaltungsfunktionen umfassen und für die als Anforderungsniveau das dritte ISCO skill level festgelegt wurde.
344 Zoll-, Steuer- und verwandte Fachkräfte der öffentlichen Verwaltung 3441 Zoll- und Grenzschutzinspektoren 3442 Staatliche Steuer- und Abgabenbedienstete 3443 Staatliche Sozialverwaltungsbedienstete 3444 Staatliche Bedienstete bei Paß-, Lizenz- und Genehmigungsstellen 3449 Zoll-, Steuer- und verwandte Fachkräfte der öffentlichen Verwaltung, anderweitig nicht genannt1 345 Polizeikommissare und Detektive 3450 Polizeikommissare und Detektive 346 Sozialpflegerische Berufe 3460 Sozialpflegerische Berufe 347 Künstlerische, Unterhaltungs- und Sportberufe 3471 Dekorateure und gewerbliche Designer 3472 Rundfunk-, Fernsehsprecher und verwandte Berufe 3473 Straßen-, Nachtklub- und verwandte Musiker, Sänger und Tänzer 3474 Clowns, Zauberer, Akrobaten und verwandte Fachkräfte 3475 Athleten, Berufssportler und verwandte Fachkräfte 348 Ordensbrüder/-schwestern und Seelsorgehelfer 3480 Ordensbrüder/-schwestern und Seelsorgehelfer
Erläuterungen:
Folgendes ist zu beachten: Je nach den spezifischen Aufgaben und dem Grad der Verantwortlichkeit bei ihrer Verrichtung sowie den nationalen Bildungs- und Ausbildungserfordernissen kann es in Betracht kommen, einige der hier aufgeführten Berufe Berufsgruppe 24 (Sonstige Wissenschaftler und verwandte Berufe) zuzuordnen. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Berufe der Berufsuntergruppe 346 (Sozialpflegerische Berufe) (ILO, 1990, S. 113).
1. Berufsgattung 3449 sollte auf diejenigen Berufe beschränkt werden, die für den öffentlichen Dienst typisch sind und keine direkte Entsprechung außerhalb des öffentlichen Dienstes haben. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise: