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Berufsuntergruppe 3

TECHNIKER UND GLEICHRANGIGE NICHTTECHNISCHE BERUFE
    31  Technische Fachkräfte
        311 Material- und ingenieurtechnische Fachkräfte
            3111    Chemo- und Physikotechniker
            3112    Bautechniker
            3113    Elektrotechniker
            3114    Elektronik- und Fernmeldetechniker
            3115    Maschinenbautechniker
            3116    Chemiebetriebs- und Verfahrenstechniker
            3117    Bergbau-, Hüttentechniker
            3118    Technische Zeichner
            3119    Material- und ingenieurtechnische Fachkräfte, anderweitig 
                    nicht genannt

        312 Datenverarbeitungsfachkräfte1,2
            3121    Datenverarbeitungsassistenten
            3122    EDV-Operateure
            3123    Roboterkontrolleure und -programmierer

        313 Bediener optischer und elektronischer Anlagen
            3131    Photographen und Bediener von Bild- und Tonaufzeichnungsanlagen
            3132    Fernseh-, Rundfunk- und Fernmeldeanlagenbediener
            3133    Bediener medizinischer Geräte
            3139    Bediener optischer und elektronischer Anlagen, anderweitig 
                     nicht genannt

        314 Schiffs-, Flugzeugführer und verwandte Berufe
            3141    Schiffsmaschinisten
            3142    Schiffsführer und Lotsen
            3143    Flugzeugführer und verwandte Berufe
            3144    Flugverkehrslotsen
            3145    Flugsicherungstechniker

        315 Sicherheits- und Qualitätskontrolleure
            3151    Bau-, Brandschutz-, Brandinspektoren
            3152    Gesundheits-, Umweltschutzinspektoren und Qualitätskontrolleure

Erläuterungen:

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe verrichten meistens technische und verwandte Aufgaben in Verbindung mit Forschungsarbeiten und der Anwendung von natur- und geisteswissenschaftlichen Konzepten und operationalen Methoden sowie staatlichen oder gewerblichen Vorschriften; außerdem unterrichten sie auf bestimmten Bildungsebenen. Die meisten Berufe in dieser Gruppe erfordern Qualifikationen auf dem dritten ISCO-level (Ausbildung, die im Alter von 17 oder 18 Jahren beginnt und zu einem Abschluß führt, der einem ersten Universitätsabschluß nicht gleichwertig ist) (ILO, 1990, S. 3,85).

1. Wenn die Berufsbezeichnung und damit verbundene Informationen über die Tätigkeiten keine klare Abgrenzung erlauben, können zusätzliche Informationen über das Niveau der entsprechenden Qualifikationen oder eine Beschreibung der Aufgaben herangezogen werden, um Berufe entweder der Berufsuntergruppe 312 (Datenverarbeitungsfachkräfte) oder der Berufsuntergruppe 213 (Informatiker) zuordnen zu können

2. Die Berufsgattungen 3121, 3122 und 3123 können zusammengefaßt und alsC Berufsgattung 3120 (Datenverarbeitungsfachkräfte ohne nähere Angaben) bezeichnet werden.
    32  Biowissenschaftliche und Gesundheitsfachkräfte
        321 Biotechniker und verwandte Berufe
            3211    Biotechniker
            3212    Agrar- und Forstwirtschaftstechniker
            3213    Land- und forstwirtschaftliche Berater

        322 Medizinische Fachberufe (ohne Krankenpflege)
            3221    Medizinische Assistenten
            3222    Hygiene-, Gesundheitsaufsichts- und Umweltschutzbeamte1
            3223    Diätassistenten und Ernährungsberater
            3224    Augenoptiker
            3225    Zahnmedizinische Assistenten
            3226    Physiotherapeuten und verwandte Berufe
            3227    Veterinärmedizinische Assistenten
            3228    Pharmazeutische Assistenten
            3229    Medizinische Fachberufe (ohne Krankenpflege), anderweitig 
                  nicht genannt

        323 Nicht-wissenschaftliche Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte2
            3231    Nicht-wissenschaftliche Krankenschwestern/-pfleger
            3232    Nicht-wissenschaftliche Hebammen/Geburtshelfer

Erläuterungen:


1) Nur Änderung der Bezeichnung. 2) Siehe Hinweise zu Berufsuntergruppe 223 (Wissenschaftliche Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte) Bitte beachten: ISCO-88 Berufsuntergruppe 324 (Heilpraktiker, Geistheiler und Gesundbeter) wird nicht verwendet. Solche Berufe werden (soweit in einer nationalen Berufssystematik gesondert ausgewiesen) der Berufsgattung 3229 (Medizinische Fachberufe, anderweitig nicht genannt) zugeordnet.


    33  Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte
        331 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Primarbereiches
            3310    Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Primarbereiches

        332 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Vorschulbereiches
            3320    Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Vorschulbereiches

        333 Nicht-wissenschaftliche Sonderschullehrkräfte
            3330    Nicht-wissenschaftliche Sonderschullehrkräfte

        334 Sonstige nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte
            3340    Sonstige nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte

Erläuterungen:

Siehe Hinweise zu Berufsgruppe 23 (Wissenschaftliche Lehrkräfte).


    34  Sonstige Fachkräfte (mittlere Qualifikationsebene)
        341 Finanz- und Verkaufsfachkräfte
            3411    Effektenhändler, -makler und Finanzmakler
            3412    Versicherungsvertreter
            3413    Immobilienmakler
            3414    Reiseberater und -veranstalter
            3415    Technische und kaufmännische Handelsvertreter
            3416    Einkäufer
            3417    Schätzer und Versteigerer
            3419    Finanz- und Verkaufsfachkräfte, anderweitig nicht genannt

        342 Vermittler gewerblicher Dienstleistungen und Handelsmakler
            3421    Handelsmakler
            3422    Vermittler von Abrechnungs- und Speditionsdienstleistungen
            3423    Arbeits- und Personalvermittler
            3429    Vermittler gewerblicher Dienstleistungen und Handelsmakler, 
                  anderweitig nicht genannt

        343 Verwaltungsfachkräfte
            3431    Verwaltungssekretäre und verwandte Fachkräfte1
            3432    Fachkräfte für Rechts- und verwandte Angelegenheiten
            3433    Buchhalter
            3434    Statistische, mathematische und verwandte Fachkräfte

Erläuterungen:

Sonstige Fachkräfte (mittlere Qualifikationsebene) verrichten technische Aufgaben in Verbindung mit der praktischen Anwendung von Fachkenntnissen auf folgenden Gebieten: Finanz- und Absatzwesen, kaufmännische Verwaltung, Buchhaltung; Dienstleistungen auf rechtlichem, statistischem und anderen Gebieten; Aktivitäten der öffentlichen Verwaltung wie Zoll, Steuern, Fürsorge, Arbeitsvermittlung, Lizenzerteilung, Polizei; Sozialarbeit, Unterhaltung, Sport und Religion (ILO, 1990, S. 113). 1. Diese Berufsgattung besteht aus Berufen, die das wissenschaftliche und/oder Leitungspersonal in administrativer Funktion unterstützen. Der Umfang von Aufgaben und Verantwortung wird ausgedehnter sein als derjenige, der den Tätigkeiten in Berufsgattung 4115 (Sekretärinnen) zugeschrieben ist). In dieser Berufsgattung sollten Fachberufe des öffentlichen Dienstes enthalten sein, die keine spezialisierten Berufe des öffentlichen Dienstes sind (z.B. Zoll-, Steuer-, Sozialverwaltungsbeamte und Beamte im Lizenzwesen - diese würden Berufsuntergruppe 344 zugeordnet), die jedoch vornehmlich Verwaltungsfunktionen umfassen und für die als Anforderungsniveau das dritte ISCO skill level festgelegt wurde.


        344 Zoll-, Steuer- und verwandte Fachkräfte der öffentlichen Verwaltung
            3441    Zoll- und Grenzschutzinspektoren
            3442    Staatliche Steuer- und Abgabenbedienstete
            3443    Staatliche Sozialverwaltungsbedienstete
            3444    Staatliche Bedienstete bei Paß-, Lizenz- und Genehmigungsstellen
            3449    Zoll-, Steuer- und verwandte Fachkräfte der öffentlichen 
                    Verwaltung, anderweitig nicht genannt1

        345 Polizeikommissare und Detektive
            3450    Polizeikommissare und Detektive

        346 Sozialpflegerische Berufe
            3460    Sozialpflegerische Berufe

        347 Künstlerische, Unterhaltungs- und Sportberufe
            3471    Dekorateure und gewerbliche Designer
            3472    Rundfunk-, Fernsehsprecher und verwandte Berufe
            3473    Straßen-, Nachtklub- und verwandte Musiker, Sänger und Tänzer
            3474    Clowns, Zauberer, Akrobaten und verwandte Fachkräfte
            3475    Athleten, Berufssportler und verwandte Fachkräfte

        348 Ordensbrüder/-schwestern und Seelsorgehelfer
            3480    Ordensbrüder/-schwestern und Seelsorgehelfer

Erläuterungen:

Folgendes ist zu beachten: Je nach den spezifischen Aufgaben und dem Grad der Verantwortlichkeit bei ihrer Verrichtung sowie den nationalen Bildungs- und Ausbildungserfordernissen kann es in Betracht kommen, einige der hier aufgeführten Berufe Berufsgruppe 24 (Sonstige Wissenschaftler und verwandte Berufe) zuzuordnen. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Berufe der Berufsuntergruppe 346 (Sozialpflegerische Berufe) (ILO, 1990, S. 113).

1. Berufsgattung 3449 sollte auf diejenigen Berufe beschränkt werden, die für den öffentlichen Dienst typisch sind und keine direkte Entsprechung außerhalb des öffentlichen Dienstes haben. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise:

Verdienstinspektor Eichinspektor

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