Berufsuntergruppe 3
31 Technische Fachkräfte
311 Material- und ingenieurtechnische Fachkräfte
3111 Chemo- und Physikotechniker
3112 Bautechniker
3113 Elektrotechniker
3114 Elektronik- und Fernmeldetechniker
3115 Maschinenbautechniker
3116 Chemiebetriebs- und Verfahrenstechniker
3117 Bergbau-, Hüttentechniker
3118 Technische Zeichner
3119 Material- und ingenieurtechnische Fachkräfte, anderweitig
nicht genannt
312 Datenverarbeitungsfachkräfte1,2
3121 Datenverarbeitungsassistenten
3122 EDV-Operateure
3123 Roboterkontrolleure und -programmierer
313 Bediener optischer und elektronischer Anlagen
3131 Photographen und Bediener von Bild- und Tonaufzeichnungsanlagen
3132 Fernseh-, Rundfunk- und Fernmeldeanlagenbediener
3133 Bediener medizinischer Geräte
3139 Bediener optischer und elektronischer Anlagen, anderweitig
nicht genannt
314 Schiffs-, Flugzeugführer und verwandte Berufe
3141 Schiffsmaschinisten
3142 Schiffsführer und Lotsen
3143 Flugzeugführer und verwandte Berufe
3144 Flugverkehrslotsen
3145 Flugsicherungstechniker
315 Sicherheits- und Qualitätskontrolleure
3151 Bau-, Brandschutz-, Brandinspektoren
3152 Gesundheits-, Umweltschutzinspektoren und Qualitätskontrolleure
Erläuterungen:
Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe verrichten meistens technische und verwandte Aufgaben in Verbindung mit Forschungsarbeiten und der Anwendung von natur- und geisteswissenschaftlichen Konzepten und operationalen Methoden sowie staatlichen oder gewerblichen Vorschriften; außerdem unterrichten sie auf bestimmten Bildungsebenen. Die meisten Berufe in dieser Gruppe erfordern Qualifikationen auf dem dritten ISCO-level (Ausbildung, die im Alter von 17 oder 18 Jahren beginnt und zu einem Abschluß führt, der einem ersten Universitätsabschluß nicht gleichwertig ist) (ILO, 1990, S. 3,85).
1. Wenn die Berufsbezeichnung und damit verbundene Informationen über die Tätigkeiten keine klare Abgrenzung erlauben, können zusätzliche Informationen über das Niveau der entsprechenden Qualifikationen oder eine Beschreibung der Aufgaben herangezogen werden, um Berufe entweder der Berufsuntergruppe 312 (Datenverarbeitungsfachkräfte) oder der Berufsuntergruppe 213 (Informatiker) zuordnen zu können
2. Die Berufsgattungen 3121, 3122 und 3123 können zusammengefaßt und alsC Berufsgattung 3120 (Datenverarbeitungsfachkräfte ohne nähere Angaben) bezeichnet werden. 32 Biowissenschaftliche und Gesundheitsfachkräfte
321 Biotechniker und verwandte Berufe
3211 Biotechniker
3212 Agrar- und Forstwirtschaftstechniker
3213 Land- und forstwirtschaftliche Berater
322 Medizinische Fachberufe (ohne Krankenpflege)
3221 Medizinische Assistenten
3222 Hygiene-, Gesundheitsaufsichts- und Umweltschutzbeamte1
3223 Diätassistenten und Ernährungsberater
3224 Augenoptiker
3225 Zahnmedizinische Assistenten
3226 Physiotherapeuten und verwandte Berufe
3227 Veterinärmedizinische Assistenten
3228 Pharmazeutische Assistenten
3229 Medizinische Fachberufe (ohne Krankenpflege), anderweitig
nicht genannt
323 Nicht-wissenschaftliche Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte2
3231 Nicht-wissenschaftliche Krankenschwestern/-pfleger
3232 Nicht-wissenschaftliche Hebammen/Geburtshelfer
Erläuterungen:
1) Nur Änderung der Bezeichnung. 2) Siehe Hinweise zu Berufsuntergruppe 223 (Wissenschaftliche Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte) Bitte beachten: ISCO-88 Berufsuntergruppe 324 (Heilpraktiker, Geistheiler und Gesundbeter) wird nicht verwendet. Solche Berufe werden (soweit in einer nationalen Berufssystematik gesondert ausgewiesen) der Berufsgattung 3229 (Medizinische Fachberufe, anderweitig nicht genannt) zugeordnet.
33 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte
331 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Primarbereiches
3310 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Primarbereiches
332 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Vorschulbereiches
3320 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Vorschulbereiches
333 Nicht-wissenschaftliche Sonderschullehrkräfte
3330 Nicht-wissenschaftliche Sonderschullehrkräfte
334 Sonstige nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte
3340 Sonstige nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte
Erläuterungen:
Siehe Hinweise zu Berufsgruppe 23 (Wissenschaftliche Lehrkräfte).
34 Sonstige Fachkräfte (mittlere Qualifikationsebene)
341 Finanz- und Verkaufsfachkräfte
3411 Effektenhändler, -makler und Finanzmakler
3412 Versicherungsvertreter
3413 Immobilienmakler
3414 Reiseberater und -veranstalter
3415 Technische und kaufmännische Handelsvertreter
3416 Einkäufer
3417 Schätzer und Versteigerer
3419 Finanz- und Verkaufsfachkräfte, anderweitig nicht genannt
342 Vermittler gewerblicher Dienstleistungen und Handelsmakler
3421 Handelsmakler
3422 Vermittler von Abrechnungs- und Speditionsdienstleistungen
3423 Arbeits- und Personalvermittler
3429 Vermittler gewerblicher Dienstleistungen und Handelsmakler,
anderweitig nicht genannt
343 Verwaltungsfachkräfte
3431 Verwaltungssekretäre und verwandte Fachkräfte1
3432 Fachkräfte für Rechts- und verwandte Angelegenheiten
3433 Buchhalter
3434 Statistische, mathematische und verwandte Fachkräfte
Erläuterungen:
Sonstige Fachkräfte (mittlere Qualifikationsebene) verrichten technische Aufgaben in Verbindung mit der praktischen Anwendung von Fachkenntnissen auf folgenden Gebieten: Finanz- und Absatzwesen, kaufmännische Verwaltung, Buchhaltung; Dienstleistungen auf rechtlichem, statistischem und anderen Gebieten; Aktivitäten der öffentlichen Verwaltung wie Zoll, Steuern, Fürsorge, Arbeitsvermittlung, Lizenzerteilung, Polizei; Sozialarbeit, Unterhaltung, Sport und Religion (ILO, 1990, S. 113). 1. Diese Berufsgattung besteht aus Berufen, die das wissenschaftliche und/oder Leitungspersonal in administrativer Funktion unterstützen. Der Umfang von Aufgaben und Verantwortung wird ausgedehnter sein als derjenige, der den Tätigkeiten in Berufsgattung 4115 (Sekretärinnen) zugeschrieben ist). In dieser Berufsgattung sollten Fachberufe des öffentlichen Dienstes enthalten sein, die keine spezialisierten Berufe des öffentlichen Dienstes sind (z.B. Zoll-, Steuer-, Sozialverwaltungsbeamte und Beamte im Lizenzwesen - diese würden Berufsuntergruppe 344 zugeordnet), die jedoch vornehmlich Verwaltungsfunktionen umfassen und für die als Anforderungsniveau das dritte ISCO skill level festgelegt wurde.
344 Zoll-, Steuer- und verwandte Fachkräfte der öffentlichen Verwaltung
3441 Zoll- und Grenzschutzinspektoren
3442 Staatliche Steuer- und Abgabenbedienstete
3443 Staatliche Sozialverwaltungsbedienstete
3444 Staatliche Bedienstete bei Paß-, Lizenz- und Genehmigungsstellen
3449 Zoll-, Steuer- und verwandte Fachkräfte der öffentlichen
Verwaltung, anderweitig nicht genannt1
345 Polizeikommissare und Detektive
3450 Polizeikommissare und Detektive
346 Sozialpflegerische Berufe
3460 Sozialpflegerische Berufe
347 Künstlerische, Unterhaltungs- und Sportberufe
3471 Dekorateure und gewerbliche Designer
3472 Rundfunk-, Fernsehsprecher und verwandte Berufe
3473 Straßen-, Nachtklub- und verwandte Musiker, Sänger und Tänzer
3474 Clowns, Zauberer, Akrobaten und verwandte Fachkräfte
3475 Athleten, Berufssportler und verwandte Fachkräfte
348 Ordensbrüder/-schwestern und Seelsorgehelfer
3480 Ordensbrüder/-schwestern und Seelsorgehelfer
Erläuterungen:
Folgendes ist zu beachten: Je nach den spezifischen Aufgaben und dem Grad der Verantwortlichkeit bei ihrer Verrichtung sowie den nationalen Bildungs- und Ausbildungserfordernissen kann es in Betracht kommen, einige der hier aufgeführten Berufe Berufsgruppe 24 (Sonstige Wissenschaftler und verwandte Berufe) zuzuordnen. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Berufe der Berufsuntergruppe 346 (Sozialpflegerische Berufe) (ILO, 1990, S. 113).
1. Berufsgattung 3449 sollte auf diejenigen Berufe beschränkt werden, die für den öffentlichen Dienst typisch sind und keine direkte Entsprechung außerhalb des öffentlichen Dienstes haben. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise: