Berufsuntergruppe 9
HILFSARBEITSKRÄFTE1
91 Verkaufs- und Dienstleistungshilfskräfte
911 Straßenhändler und verwandte Berufe
9111 Straßenhändler2
9113 Hausierer und Telefonverkäufer
912 Schuhputzer und sonstige auf der Straße ausgeübte einfache Dienstleistungstätigkeiten
9120 Schuhputzer und sonstige auf der Straße ausgeübte einfache
Dienstleistungstätigkeiten
913 Haushaltshilfen und verwandte Hilfskräfte, Reinigungspersonal und Wäscher
9131 Haushaltshilfen und Reinigungspersonal in Privathaushalten
9132 Hilfskräfte und Reinigungspersonal in Büros, Hotels und sonstigen Einrich-
tungen
9133 Handwäscher und Handbügler
914 Hausmeister, Fensterputzer und verwandtes Reinigungspersonal
9141 Hausmeister, Hauswarte und verwandte Berufe
9142 Fahrzeugreiniger, Fensterputzer und verwandtes Reinigungspersonal
915 Boten, Träger, Pförtner und verwandte Berufe
9151 Boten, Paket-, Gepäckträger und -austräger
9152 Pförtner, Wachpersonal und verwandte Berufe
9153 Automatenkassierer, Zählerableser und verwandte Berufe
916 Müllsammler und verwandte Berufe
9161 Müllsammler
9162 Straßenkehrer und verwandte Berufe
Erläuterungen:
Hilfsarbeiten bestehen meistens aus einfachen und routinemäßigen Aufgaben, die hauptsächlich die Handhabung von Handwerkzeugen und oft körperliche Anstrengungen erfordern. Die meisten Berufe in dieser Berufshauptgruppe erfordern Fertigkeiten auf dem ersten ISCO-skill level (eine Grundschulausbildung, die im allgemeinen im Alter von 5, 6 oder 7 Jahren beginnt und etwa 5 Jahre dauert) (ILO, 1990, S. 249,2).
Die strikte Anwendung des ISCO-skill level auf Berufe in dieser Berufshauptgruppe ist nicht angemessen, da die vorgegebene Grundausbildung dieses Niveau stets übersteigt. Ein geeigneter Anhaltspunkt könnte die Dauer einer damit verbundenen Berufsausbildung sein. Üblicherweise besteht eine solche Ausbildung vornehmlich aus einer Einweisung, deren Dauer nur eine Frage von Wochen ist.
1. Reichen die Informationen nicht aus, um Hilfsarbeiterberufe Berufsgruppe 91 (Verkaufs- und Dienstleistungshilfskräfte) Berufsgruppe 92 (Landwirtschaftliche, Fischerei- und verwandte Hilfsarbeiter) oder Berufsgruppe 93 (Hilfsarbeiter im Bergbau, Baugewerbe, Verarbeitenden Gewerbe und Transportwesen) zuzuordnen, so erfolgt die Zuordnung zu einer Berufsgattung 9000 (Hilfsarbeitskräfte ohne nähere Angaben).
2. Berufsgattung 9112 (Straßenhändler, nicht Lebensmittel) wird nicht gegenüber der Berufsgattung 9111 (Straßenhändler) abgegrenzt.
92 Landwirtschaftliche, Fischerei- und verwandte Hilfsarbeiter
921 Landwirtschaftliche, Fischerei- und verwandte Hilfsarbeiter
9211 Landwirtschaftliche Hilfsarbeiter
9212 Forstwirtschaftliche Hilfsarbeiter
9213 Hilfsarbeiter in Fischerei, Jagd und Fallenstellerei
93 Hilfsarbeiter im Bergbau, Baugewerbe, Verarbeitenden Gewerbe und Transportwesen
931 Hilfsarbeiter im Bergbau und Baugewerbe
9311 Hilfsarbeiter im Bergbau und Steinbruch
9312 Bau- und Instandhaltungshilfsarbeiter (Straßen, Dämme und
ähnliche Bauwerke)
9313 Bauhilfsarbeiter (Gebäude)
932 Hilfsarbeiter in der Fertigung1
9320 Hilfsarbeiter in der Fertigung
933 Transport- und Frachtarbeiter
9330 Transport- und Frachtarbeiter2
Erläuterungen:
Siehe Hinweise zu Berufshauptgruppe 9.
1. Die Tätigkeit von Hilfsarbeitern in der Fertigung umfaßt auch das Packen von Hand und sonstige grundlegende Hilfstätigkeiten, die mit der Fertigung verbunden sind. Montierer sind der Berufsuntergruppe 828 (Montierer) zugeordnet.
2. Unter Transport- und Frachtarbeiter fallen auch Belader und Entlader von Kraft- und Schienenfahrzeugen sowie Schiffen.