Berufsuntergruppe 8
ANLAGEN- UND MASCHINENBEDIENER SOWIE MONTIERER
81 Bediener stationärer und verwandter Anlagen1
811 Bediener von bergbaulichen und Mineralaufbereitungsanlagen
8111 Bediener von bergbaulichen Maschinen und Anlagen
8112 Bediener von Erz- und Gesteinsaufbereitungsanlagen
8113 Tiefbohrer und verwandte Berufe
812 Verfahrensanlagenbediener in der Metallerzeugung und Metallumformung
8121 Ofenbediener (Erzschmelzen, Metallumformung und -veredlung)
8122 Metallschmelzer, Metallgießer und Walzwerker
8123 Metallhärter, Metallvergüter
8124 Metallzieher, Preßzieher
813 Bediener von Anlagen zur Glas- und Keramikherstellung sowie verwandte Anlagen-
bediener
8131 Glasschmelz-, Kerambrennofenbediener und verwandte Berufe
8139 Bediener von Anlagen zur Glas- und Keramikherstellung sowie
verwandte Anlagenbediener, anderweitig nicht genannt
814 Bediener von Anlagen zur Holzaufbereitung und Papierherstellung
8141 Bediener von Holzaufbereitungsanlagen
8142 Bediener von Anlagen zur Papierbreiherstellung
8143 Bediener von Papierherstellungsanlagen
815 Bediener chemischer Verfahrensanlagen
8151 Bediener von Brechmaschinen, Mahlwerken und Mischanlagen
8152 Bediener von Warmbehandlungsanlagen
8153 Bediener von Filtrier- und Trennvorrichtungen
8154 Destillations- und Reaktionsgefäßbediener (ausgenommen Erdöl und Erdgas)
8155 Bediener von Erdöl- und Erdgasraffinieranlagen
8159 Bediener chemischer Verfahrensanlagen, anderweitig nicht
genannt
816 Bediener von Energieerzeugungs- und verwandten Anlagen
8161 Bediener von Energieerzeugungsanlagen
8162 Bediener von Dampfmaschinen und -kesseln
8163 Bediener von Verbrennungs-, Wasserbehandlungs- und verwandten Anlagen
817 Bediener von Industrierobotern
8170 Bediener von Industrierobotern
Erläuterungen:
Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer bedienen und überwachen industrielle und landwirtschaftliche Maschinen und Einrichtungen an Ort und Stelle oder durch Fernsteuerung, führen und bedienen Züge, Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen und Einrichtungen oder montieren Bauelemente nach genauen Spezifikationen und Verfahrensregeln zu Endprodukten.
Die Arbeit erfordert hauptsächlich Erfahrung mit und Kenntnisse über industrielle und landwirt-schaftliche Maschinen und Einrichtungen sowie die Fähigkeit, mit maschinengesteuerten Arbeits-abläufen fertig zu werden und sich technologischen Innovationen anzupassen. Die meisten Berufe dieser Berufshauptgruppe erfordern Fertigkeiten auf dem zweiten ISCO-level (ILO, 1990, S. 211).
1. "Stationäre Anlagen" sollten in erster Linie als "Verfahrensanlagen" interpretiert werden. Der Berufsgruppe 81 (Bediener stationärer und verwandter Anlagen) zugeordnete Maschinenbedienungsberufe umfassen auch Prozeßsteuerungstätigkeiten, meist für genau festgelegte Verfahren.
Bediener von automatisierten Montagebändern werden nicht von den Montageberufen in Berufsuntergruppe 828 (Montierer) abgegrenzt.
82 Maschinenbediener und Montierer
821 Maschinenbediener für Metall- und Mineralerzeugnisse
8211 Werkzeugmaschinenbediener
8212 Bediener von Maschinen zur Herstellung und Verarbeitung von Zement und
verwandten Mineralien
822 Maschinenbediener für chemische Erzeugnisse
8221 Bediener von Maschinen zur Herstellung von pharmazeutischen
Produkten und Toilettenartikeln
8222 Bediener von Maschinen zur Herstellung von Munition und
explosiven Stoffen
8223 Bediener von Metalloberflächenbearbeitungs- und -beschichtungsmaschinen
8224 Bediener von Maschinen zur Herstellung photographischer Erzeugnisse
8229 Maschinenbediener für chemische Erzeugnisse, anderweitig nicht genannt
823 Maschinenbediener für Gummi- und Kunststofferzeugnisse
8231 Bediener von Maschinen zur Herstellung von Gummierzeugnissen
8232 Bediener von Maschinen zur Herstellung von Kunststofferzeugnissen
824 Maschinenbediener für Holzerzeugnisse
8240 Bediener von Holzbearbeitungsmaschinen
825 Maschinenbediener für Druck-, Buchbinde- und Papiererzeugnisse
8251 Druckmaschinenbediener
8252 Buchbindemaschinenbediener
8253 Bediener von Maschinen zur Herstellung von Papiererzeugnissen
826 Maschinenbediener für Textil-, Pelz- und Ledererzeugnisse
8261 Bediener von Spinnvorbereitungs-, Spinn- und Spulmaschinen
8262 Bediener von Web-, Strick- und Wirkmaschinen
8263 Nähmaschinenbediener
8264 Bediener von Bleich-, Färbe- und Reinigungsmaschinen
8265 Bediener von Pelz- und Ledervorbereitungsmaschinen
8266 Maschinenbediener für die Herstellung von Schuhen und anderen
Lederwaren
8269 Maschinenbediener für Textil-, Pelz- und Ledererzeugnisse,
anderweitig nicht genannt
827 Maschinenbediener zur Herstellung von Nahrungs- und Genußmitteln
8271 Bediener von Fleisch- und Fischverarbeitungsmaschinen
8272 Bediener von Milchverarbeitungsmaschinen
8273 Bediener von Getreide- und Gewürzmühlen
8274 Bediener von Maschinen zur Herstellung von Backwaren,
Getreide- und Schokoladeerzeugnissen
8275 Bediener von Obst-, Gemüse- und Nußverarbeitungsmaschinen
8276 Bediener von Zuckerherstellungsmaschinen
8277 Bediener von Tee-, Kaffee- und Kakaoverarbeitungsmaschinen
8278 Brauer, Bediener von Wein- und sonstigen Getränkeherstellungsmaschinen
8279 Bediener von Tabakaufbereitungs- und Tabakwarenherstellungsmaschinen
Erläuterungen:
Siehe Hinweise zu Berufshauptgruppe 8.
Zu diesen Berufsuntergruppen werden keinerlei Änderungen vorgeschlagen.
828 Montierer1
8281 Montierer (von mechanischen Bauteilen)
8282 Montierer (von elektrischen Einrichtungen)
8283 Montierer (von elektronischen Einrichtungen)
8284 Montierer von Metall-, Gummi- und Kunststofferzeugnissen
8285 Montierer von Holzwaren und verwandten Erzeugnissen
8286 Montierer von Pappe-, Textil- und verwandten Erzeugnissen
8287 Montierer von Erzeugnissen aus unterschiedlichen Materialien2
829 Sonstige Maschinenbediener, anderweitig nicht genannt
8290 Sonstige Maschinenbediener, anderweitig nicht genannt
Erläuterungen:
Siehe Hinweise zu Berufshauptgrupp 8.
1. An automatischen oder halbautomatischen Montagebändern tätige Montierer sind in Berufsuntergruppe 828 enthalten. Reichen die vorliegenden Informationen nicht aus, um Montageberufe nach den montierten Erzeugnissen zu klassifizieren, so erfolgt die Zuordnung zu Berufsgattung 8280 (Montierer ohne nähere Angaben).
2. Eine neue Kategorie, welche die Montage von Erzeugnissen aus unterschiedlichen Materialien abdeckt und eine Vielzahl von montierten Teilen umfaßt.
83 Fahrzeugführer und Bediener mobiler Anlagen
831 Lokomotivführer und verwandte Berufe
8311 Lokomotivführer
8312 Eisenbahnbremser, Stellwerksbediener und Rangierer
832 Kraftfahrzeugführer
8321 Motorradfahrer
8322 Personenkraftwagen-, Taxi- und Kleinlastkraftwagenfahrer
8323 Busfahrer und Straßenbahnführer
8324 Fahrer schwerer Lastkraftwagen
833 Führer von Landmaschinen und anderen mobilen Anlagen
8331 Führer von motorisierten land- und forstwirtschaftlichen
Maschinen
8332 Führer von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen
8333 Kranführer, Aufzugsmaschinisten und Bediener verwandter Hebeeinrichtungen
8334 Hubkarrenführer
834 Deckspersonal auf Schiffen und verwandte Berufe
8340 Deckspersonal auf Schiffen und verwandte Berufe
Erläuterungen:
Siehe Hinweise zu Berufshauptgrupp 8.
Zu diesen Berufsuntergruppen werden keinerlei Änderungen vorgeschlagen.