Berufsuntergruppe 8
ANLAGEN- UND MASCHINENBEDIENER SOWIE MONTIERER
81 Bediener stationärer und verwandter Anlagen1 811 Bediener von bergbaulichen und Mineralaufbereitungsanlagen 8111 Bediener von bergbaulichen Maschinen und Anlagen 8112 Bediener von Erz- und Gesteinsaufbereitungsanlagen 8113 Tiefbohrer und verwandte Berufe 812 Verfahrensanlagenbediener in der Metallerzeugung und Metallumformung 8121 Ofenbediener (Erzschmelzen, Metallumformung und -veredlung) 8122 Metallschmelzer, Metallgießer und Walzwerker 8123 Metallhärter, Metallvergüter 8124 Metallzieher, Preßzieher 813 Bediener von Anlagen zur Glas- und Keramikherstellung sowie verwandte Anlagen- bediener 8131 Glasschmelz-, Kerambrennofenbediener und verwandte Berufe 8139 Bediener von Anlagen zur Glas- und Keramikherstellung sowie verwandte Anlagenbediener, anderweitig nicht genannt 814 Bediener von Anlagen zur Holzaufbereitung und Papierherstellung 8141 Bediener von Holzaufbereitungsanlagen 8142 Bediener von Anlagen zur Papierbreiherstellung 8143 Bediener von Papierherstellungsanlagen 815 Bediener chemischer Verfahrensanlagen 8151 Bediener von Brechmaschinen, Mahlwerken und Mischanlagen 8152 Bediener von Warmbehandlungsanlagen 8153 Bediener von Filtrier- und Trennvorrichtungen 8154 Destillations- und Reaktionsgefäßbediener (ausgenommen Erdöl und Erdgas) 8155 Bediener von Erdöl- und Erdgasraffinieranlagen 8159 Bediener chemischer Verfahrensanlagen, anderweitig nicht genannt 816 Bediener von Energieerzeugungs- und verwandten Anlagen 8161 Bediener von Energieerzeugungsanlagen 8162 Bediener von Dampfmaschinen und -kesseln 8163 Bediener von Verbrennungs-, Wasserbehandlungs- und verwandten Anlagen 817 Bediener von Industrierobotern 8170 Bediener von Industrierobotern
Erläuterungen:
Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer bedienen und überwachen industrielle und landwirtschaftliche Maschinen und Einrichtungen an Ort und Stelle oder durch Fernsteuerung, führen und bedienen Züge, Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen und Einrichtungen oder montieren Bauelemente nach genauen Spezifikationen und Verfahrensregeln zu Endprodukten.
Die Arbeit erfordert hauptsächlich Erfahrung mit und Kenntnisse über industrielle und landwirt-schaftliche Maschinen und Einrichtungen sowie die Fähigkeit, mit maschinengesteuerten Arbeits-abläufen fertig zu werden und sich technologischen Innovationen anzupassen. Die meisten Berufe dieser Berufshauptgruppe erfordern Fertigkeiten auf dem zweiten ISCO-level (ILO, 1990, S. 211).
1. "Stationäre Anlagen" sollten in erster Linie als "Verfahrensanlagen" interpretiert werden. Der Berufsgruppe 81 (Bediener stationärer und verwandter Anlagen) zugeordnete Maschinenbedienungsberufe umfassen auch Prozeßsteuerungstätigkeiten, meist für genau festgelegte Verfahren.
Bediener von automatisierten Montagebändern werden nicht von den Montageberufen in Berufsuntergruppe 828 (Montierer) abgegrenzt.
82 Maschinenbediener und Montierer 821 Maschinenbediener für Metall- und Mineralerzeugnisse 8211 Werkzeugmaschinenbediener 8212 Bediener von Maschinen zur Herstellung und Verarbeitung von Zement und verwandten Mineralien 822 Maschinenbediener für chemische Erzeugnisse 8221 Bediener von Maschinen zur Herstellung von pharmazeutischen Produkten und Toilettenartikeln 8222 Bediener von Maschinen zur Herstellung von Munition und explosiven Stoffen 8223 Bediener von Metalloberflächenbearbeitungs- und -beschichtungsmaschinen 8224 Bediener von Maschinen zur Herstellung photographischer Erzeugnisse 8229 Maschinenbediener für chemische Erzeugnisse, anderweitig nicht genannt 823 Maschinenbediener für Gummi- und Kunststofferzeugnisse 8231 Bediener von Maschinen zur Herstellung von Gummierzeugnissen 8232 Bediener von Maschinen zur Herstellung von Kunststofferzeugnissen 824 Maschinenbediener für Holzerzeugnisse 8240 Bediener von Holzbearbeitungsmaschinen 825 Maschinenbediener für Druck-, Buchbinde- und Papiererzeugnisse 8251 Druckmaschinenbediener 8252 Buchbindemaschinenbediener 8253 Bediener von Maschinen zur Herstellung von Papiererzeugnissen 826 Maschinenbediener für Textil-, Pelz- und Ledererzeugnisse 8261 Bediener von Spinnvorbereitungs-, Spinn- und Spulmaschinen 8262 Bediener von Web-, Strick- und Wirkmaschinen 8263 Nähmaschinenbediener 8264 Bediener von Bleich-, Färbe- und Reinigungsmaschinen 8265 Bediener von Pelz- und Ledervorbereitungsmaschinen 8266 Maschinenbediener für die Herstellung von Schuhen und anderen Lederwaren 8269 Maschinenbediener für Textil-, Pelz- und Ledererzeugnisse, anderweitig nicht genannt 827 Maschinenbediener zur Herstellung von Nahrungs- und Genußmitteln 8271 Bediener von Fleisch- und Fischverarbeitungsmaschinen 8272 Bediener von Milchverarbeitungsmaschinen 8273 Bediener von Getreide- und Gewürzmühlen 8274 Bediener von Maschinen zur Herstellung von Backwaren, Getreide- und Schokoladeerzeugnissen 8275 Bediener von Obst-, Gemüse- und Nußverarbeitungsmaschinen 8276 Bediener von Zuckerherstellungsmaschinen 8277 Bediener von Tee-, Kaffee- und Kakaoverarbeitungsmaschinen 8278 Brauer, Bediener von Wein- und sonstigen Getränkeherstellungsmaschinen 8279 Bediener von Tabakaufbereitungs- und Tabakwarenherstellungsmaschinen
Erläuterungen:
Siehe Hinweise zu Berufshauptgruppe 8.
Zu diesen Berufsuntergruppen werden keinerlei Änderungen vorgeschlagen.
828 Montierer1 8281 Montierer (von mechanischen Bauteilen) 8282 Montierer (von elektrischen Einrichtungen) 8283 Montierer (von elektronischen Einrichtungen) 8284 Montierer von Metall-, Gummi- und Kunststofferzeugnissen 8285 Montierer von Holzwaren und verwandten Erzeugnissen 8286 Montierer von Pappe-, Textil- und verwandten Erzeugnissen 8287 Montierer von Erzeugnissen aus unterschiedlichen Materialien2 829 Sonstige Maschinenbediener, anderweitig nicht genannt 8290 Sonstige Maschinenbediener, anderweitig nicht genannt
Erläuterungen:
Siehe Hinweise zu Berufshauptgrupp 8.
1. An automatischen oder halbautomatischen Montagebändern tätige Montierer sind in Berufsuntergruppe 828 enthalten. Reichen die vorliegenden Informationen nicht aus, um Montageberufe nach den montierten Erzeugnissen zu klassifizieren, so erfolgt die Zuordnung zu Berufsgattung 8280 (Montierer ohne nähere Angaben).
2. Eine neue Kategorie, welche die Montage von Erzeugnissen aus unterschiedlichen Materialien abdeckt und eine Vielzahl von montierten Teilen umfaßt.
83 Fahrzeugführer und Bediener mobiler Anlagen 831 Lokomotivführer und verwandte Berufe 8311 Lokomotivführer 8312 Eisenbahnbremser, Stellwerksbediener und Rangierer 832 Kraftfahrzeugführer 8321 Motorradfahrer 8322 Personenkraftwagen-, Taxi- und Kleinlastkraftwagenfahrer 8323 Busfahrer und Straßenbahnführer 8324 Fahrer schwerer Lastkraftwagen 833 Führer von Landmaschinen und anderen mobilen Anlagen 8331 Führer von motorisierten land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 8332 Führer von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen 8333 Kranführer, Aufzugsmaschinisten und Bediener verwandter Hebeeinrichtungen 8334 Hubkarrenführer 834 Deckspersonal auf Schiffen und verwandte Berufe 8340 Deckspersonal auf Schiffen und verwandte Berufe
Erläuterungen:
Siehe Hinweise zu Berufshauptgrupp 8.
Zu diesen Berufsuntergruppen werden keinerlei Änderungen vorgeschlagen.